Wikipedia siegt im Streit um Namensnennung


Gericht: Internetlexikon darf Namen des verstorbenen Hackers "Tron" nennen.

Das Internet-Lexikon Wikipedia darf den bürgerlichen Namen des 1998 gestorbenen Computerfachmanns "Tron" vorerst weiter verbreiten. Das Amtsgericht Charlottenburg hob am Donnerstag in Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den Verein auf. Sie war von den Eltern beantragt worden, die sich gegen die ungekürzte Namensnennung ihres Sohnes in der Online-Enzyklopädie zur Wehr setzten.

Eltern unterliegen

Wikipedia darf damit seine Internetbesucher außerdem wie gehabt von der Domain wikipedia.de auf die US-Domain de.wikipedia.org umleiten. Die Eltern des im Alter von 26 Jahren gestorbenen Hackers Boris F., Pseudonym "Tron", hatten den Angaben zufolge bereits am 17. Januar eine einstweilige Verfügung gegen den Verein erwirkt.

Wikipedia wurde damals die Domain-Weiterleitung untersagt, so lange "Trons" voller Name genannt werde. Wenige Tage später wurde die Verfügung wegen Unverhältnismäßigkeit außer Kraft gesetzt.

Anwalt erbost

Jetzt zog das Amtsgericht einen vorläufigen Schlussstrich. Der Anwalt der Eltern, Friedrich Kurz, erklärte: "Wir werden auf alle Fälle in Berufung gehen." Das Urteil sei "willkürlich und greifbar gesetzeswidrig". Denkbar sei auch die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

 Kurz hatte unmittelbar vor der Verkündung durch das Gericht den Saal erbost verlassen, nachdem ihm der Richter seine Entscheidung mitgeteilt hatte. Laut Gericht ist Berufung zum Landgericht Berlin möglich.

Streit um Persönlichkeitsrechte

Die Eltern hatten eine Verletzung der "postmortalen Persönlichkeitsrechte" ihres Sohnes beklagt, weil dessen ungekürzter Nachname in Wikipedia genannt wird. Das Gericht teilte diese Einschätzung nicht. Ein Anspruch auf Unterlassung bestehe nicht, da durch die Namensnennung das "über den Tod hinausgehende Persönlichkeitsrecht" des Sohnes nicht verletzt werde.

Der postmortale Schutz der Persönlichkeit sei vor allem darauf ausgerichtet, den Verstorbenen vor unwahren Behauptungen, vor Herabsetzungen und Erniedrigungen sowie vor groben Entstellungen seines Lebensbildes und seiner Lebensleistung zu schützen, heißt es in einer Erklärung des Gerichts weiter. Entsprechendes sei in diesem Fall nicht gegeben. Auch eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes der Eltern scheide aus, weil "allein aus den streitgegenständlichen Beiträgen auf der Website eine Identifizierung der Antragsteller nicht möglich sei", erklärte das Gericht.

Stoff für einen Thriller

Anwalt Kurz wies das zurück. "Der Name wird auf der Website doch in voller Länge genannt. Wie soll da eine Identifizierung nicht möglich sein", sagte er. Außerdem sei der Nachname der Eltern einmalig in Deutschland. "Tron", der als einer der besten Hacker in der deutschen Szene galt, wurde im Oktober 1998 in einer Berliner Parkanlage erhängt aufgefunden.

Während die Polizei von einem Selbstmord ausging, verwiesen andere Hacker auf das Interesse von Wirtschaft und Geheimdiensten an den Kenntnissen des 26-Jährigen, der unter anderem Verschlüsselungssysteme für Telefonkarten geknackt hatte. "Trons" Tod bot sogar Stoff für einen Thriller des Autors Jan Gaspard. (Aktenzeichen: 218 C 1001/06, Amtsgericht Charlottenburg)


Quelle
http://www.heute.de


< zurück


[Seite Drucken]